Bildungsurlaub Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein haben Arbeitnehmer, Auszubildende, Landesbeamte und -richter, Behinderte und Heimarbeiter Anspruch auf Bildungsfreistellung für berufliche, politische und allgemeine Weiterbildung sowie für die Qualifizierung im Hinblick auf ehrenamtliches oder zivilgesellschaftliches Engagement. Dafür muss ihr Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein liegen, das Beschäftigungsverhältnis seit mindestens einem halben Jahr bestehen und die Veranstaltung staatlich anerkannt sein.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, beläuft sich der maximale Anspruch auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Anspruch in das Folgejahr mitzunehmen und mit dessen Anspruch zu verblocken. Das Arbeitsentgelt wird während des Sonderurlaubs weiterbezahlt. Haben Beschäftigte ein variables Einkommen, erhalten sie den durchschnittlichen Monatsverdienst der letzten zwölf Jahre vor dem Anmeldungszeitpunkt.

Der Arbeitgeber muss mindestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn über die Teilnahme informiert werden und sollte dann unverzüglich sein Okay geben oder den Antrag zurückweisen. Eine Ablehnung, die nur aus dringenden betrieblichen und dienstlichen Gründen oder vorrangigen Urlaubswünschen anderer Mitarbeiter erlaubt ist, muss schriftlich erfolgen.

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