Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen heißt der Bildungsurlaub "Arbeitnehmerweiterbildung" und ist für berufliche und politische Bildungsmaßnahmen gesetzlich geregelt. Anspruchsberechtigt sind Arbeiter und Angestellte, Auszubildende (nur für politische Bildung) und Heimarbeiter. Zu den Voraussetzungen zählt, dass das Unternehmen mehr als zehn Beschäftigte hat, der Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen liegt und das aktuelle Beschäftigungsverhältnis seit mindestens einem halben Jahr besteht.

Maximal kann man Bildungsurlaub für fünf Arbeitstage beantragen, wobei die Ansprüche aus zwei Kalenderjahren auch zusammengelegt werden dürfen. Azubis stehen fünf Arbeitstage in den ersten beiden Ausbildungsdritteln zu. In puncto Lohnfortzahlung orientiert sich Nordrhein-Westfalen an der Feiertagsregelung.

Der Antrag auf Arbeitnehmerweiterbildung muss beim Arbeitgeber schriftlich spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen. Dann hat dieser drei Wochen Zeit, schriftlich darüber zu entscheiden. Zulässige Ablehnungsgründe sind ausschließlich dringende dienstliche und betriebliche Belange sowie aus sozialen Aspekten vorrangig zu berücksichtigende Urlaubsanträge anderer Mitarbeiter.

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Bildungsurlaub für Englisch

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Bildungsurlaub für Französisch oder Italienisch

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