Maximal können pro Kalenderjahr fünf Arbeitstage Bildungsurlaub genommen werden. Zusätzlich können im laufenden Jahr nicht eingelöste Ansprüche aus dem Vorjahr beansprucht werden. Bei Zustimmung durch den Arbeitgeber können sogar die Ansprüche aus den letzten beiden direkt vorangegangenen Jahren geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Tage für eine zusammenhängende Veranstaltung genutzt werden.

Dem Arbeitgeber muss der Antrag auf Bildungsurlaub mindestens vier Wochen vor dem Start der gewünschten Weiterbildung vorliegen. Für die Entscheidung darüber hat er bis spätestens zwei Wochen vor dem Beginn Zeit. Als zulässige Ablehnungsgründe kommen nur dringende betriebliche und dienstliche Belange in Betracht. Dabei kann es sich beispielsweise um vorrangig zu berücksichtigende Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter handeln.

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