Während der maximal fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr erhalten die Teilnehmer ihr reguläres Gehalt. Es ist auch möglich, die Ansprüche aus zwei Kalenderjahren zusammenzufassen. Grundsätzlich wird Bildungsfreistellung nur für mehrtätige Veranstaltungen gewährt, bei denen die tägliche Unterrichtsdauer mindestens sechs Stunden beträgt, sowie für Tagesveranstaltungen im Rahmen einer Veranstaltungsreihe.

Mindestens sechs Wochen vor dem Beginn der Weiterbildung muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über seine Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung informieren. Die Entscheidungsfrist über den Antrag endet üblicherweise drei Wochen, aber spätestens drei Arbeitstage vor dem Veranstaltungsbeginn. Eine schriftliche Ablehnung kann nur erfolgen, wenn dringende dienstliche oder betriebliche Belange vorliegen, Urlaubsanträge anderer Mitarbeiter bereits genehmigt wurden oder im laufenden Jahr schon zu viele Bildungsfreistellungen bewilligt worden sind.

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