Den Antrag auf Bildungsfreistellung muss dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor dem Start der Weiterbildung schriftlich vorliegen. Dieser hat dann 14 Tage Zeit, darüber zu entscheiden. Eine Ablehnung kommt allerdings nur aus dringenden betrieblichen Gründen in Frage, beispielsweise wenn Urlaubsansprüche anderer Mitarbeiter aus sozialen Aspekten Vorrang haben oder im laufenden Jahr schon zu viele andere Anträge auf Bildungsfreistellung bewilligt wurden.

Spezielle Regelungen in Brandenburg: Haben Teilnehmer von Bildungsmaßnahmen in Heimbildungsstätten Kinder unter sechs Jahren, die nicht in einer lokalen Kita betreut werden können, ist die Heimbildungsstätte verpflichtet, die Kinderbetreuung mit geeigneten Personen sicherzustellen.

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