Grundsätzlich werden maximal fünf Arbeitstage Bildungszeit pro Kalenderjahr gewährt. Bei Azubis und Studierenden der Dualen Hochschule liegt der maximale Anspruch bei insgesamt fünf Tagen während der Ausbildung oder des Studiums - und das ausschließlich für politische und ehrenamtsbezogene Bildungsmaßnahmen.

Der Antrag auf Bildungszeit muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Dieser soll am besten unverzüglich, spätestens aber bis vier Wochen vor dem Start der Weiterbildung schriftlich darüber entscheiden. Für eine Ablehnung müssen zwingende betriebliche Gründe wie bereits genehmigte Urlaubsanträge anderer Mitarbeiter vorliegen oder der Betrieb am 1. Januar des betreffenden Jahres weniger als zehn Mitarbeiter zählen.

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