Bildungsurlaub

Sprachzertifikate

Für Fortbildungsinteressierte im Berufsleben kann in den meisten Bundesländern Bildungsurlaub beantragt werden. Die Teilnehmer müssen die Bildungskurse zwar selbst bezahlen, die Firma zahlt Ihnen jedoch das Gehalt weiter. Sprachreisen bieten sich für diese Form der Weiterbildung im Berufsleben an.

Die Regelungen zum Bildungsurlaub sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf 3 bis 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub im Jahr.

Folgende Länder ermöglichen keinen bezahlten Bildungsurlaub: Thürigen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen.

Weiterführende Informationen zum Bildungsurlaub finden sich hier >>

 

Sprachkurs suchen:

Kursart Land Unterkunft
Alter

Aktuelle Sprachreisen-Nachrichten

05.02.2012

Steuerliche Berücksichtigung von Sprachreisen
Wann Sprachreisen bzw. Sprachkurse als Werbungskosten berücksichtigungsfähig sind

Auf Grundlage eines aktuellen Falles hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu entscheiden, ob ein im Ausland getätigte ......weiterlesen

Quelle: Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 23. September 2009 zur Einkommensteuer 2005 (Az.: 2 K 1025/08)